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Peter Hoppenstaedt - Frankfurt am Main

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Hoppenstaedt ist seit dem 1. Oktober 2006 Partner im Frankfurter Büro von Kliemt & Vollstädt. Zuvor war er bei Böttcher Harth, einer mittelständischen Frankfurter Kanzlei, tätig, wo er seit 1998 den Fachbereich Arbeitsrecht leitete.

Rechtsanwalt Hoppenstaedt verfügt im Arbeitsrecht über eine rund 20-jährige Erfahrung. Er betreut Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von Personal- und Rechtsabteilungen als ausgelagerte "Arbeitsrechtsabteilung" liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Begleitung von Umstrukturierungen von der Planungsphase, über die Führung von Sozialplanverhandlungen bis hin zur abschließenden Umsetzung und der Führung von Kündigungsschutzverfahren. Überdies betreut Rechtsanwalt Hoppenstaedt Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte bei der Begründung und der Beendigung ihrer Anstellungsverhältnisse.

Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch.

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