Rechtsanwalt Hoppenstaedt ist seit dem 1. Oktober 2006 Partner im
Frankfurter Büro von Kliemt & Vollstädt. Zuvor war er bei Böttcher
Harth, einer mittelständischen Frankfurter Kanzlei, tätig, wo er
seit 1998 den Fachbereich Arbeitsrecht leitete.
Rechtsanwalt Hoppenstaedt verfügt im Arbeitsrecht über eine rund
20-jährige Erfahrung. Er betreut Unternehmen gerichtlich und
außergerichtlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts. Neben der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von
Personal- und Rechtsabteilungen als ausgelagerte
"Arbeitsrechtsabteilung" liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit in
der Begleitung von Umstrukturierungen von der Planungsphase, über
die Führung von Sozialplanverhandlungen bis hin zur abschließenden
Umsetzung und der Führung von Kündigungsschutzverfahren. Überdies
betreut Rechtsanwalt Hoppenstaedt Vorstände, Geschäftsführer und
Führungskräfte bei der Begründung und der Beendigung ihrer
Anstellungsverhältnisse.
Mitgliedschaften: Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht