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Dr. Magen ist auf Grund seiner mehrjährigen Erfahrung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht als Experte in Fragen des Staatskirchenrechts ausgewiesen. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er auf das kirchliche Arbeits- und Dienstrecht spezialisiert und steht sowohl Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sowie Angestellten für die - zumeist außergerichtliche - Beratung und Schlichtung zur Verfügung. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere Fragen der Privatisierung und Teilprivatisierung öffentlicher Einrichtungen.
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