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Rechtsanwältin Menzel berät in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie vertritt ihre Mandanten in
gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Betreuung von
Kündigungsrechtsstreitigkeiten, in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen sowie in der Gestaltung von
Anstellungs-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.
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