Rechtsanwalt Dr. Teusch wechselte im Februar 2006 zu Kliemt & Vollstädt.
Zuvor war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht bei Prof. Dr. Detlev W.
Belling, M.C.L. an der Universität Potsdam. Seine Dissertation verfasste er zu dem Thema
"Die Organisation der Betriebsverfassung durch Tarifvertrag".
Dr. Teusch berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen
des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt seine Mandanten
in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Schwerpunkte seiner
Tätigkeit bilden die Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
sowie die Behandlung von Problemen des Betriebsverfassungs- und
Tarifrechts. Besondere Expertise besitzt Dr. Teusch auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung
und der Betreuung konzerninterner Personalservicegesellschaften. Darüber hinaus ist er spezialisiert
auf die Beratung von Unternehmen in mitbestimmungsrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Begleitung von
Aufsichtsratswahlen, mitbestimmungsrechtliche Optimierung von Gesellschaftsstrukturen) sowie in
Fragen des SE-Beteiligungsrechts.